Steag-Gelände -> Resolution weist den Weg

19.05.2021

Nachdem in 2020 bereits eine Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr an den RVR gerichtet wurde, wird nunmehr mit der von allen Fraktionen im Rat der Stadt Voerde unterstützten Resolution, den Bedenken und Forderungen Nachdruck verliehen.

Die in der Resolution vorgebrachten Forderungen sind:

1. Das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf die kommunale Planungshoheit wird in
der Form anerkannt und berücksichtigt, dass die umfassend vorgebrachten Argumente
der Stadt Voerde bereits bei der Verabschiedung des Teilplans berücksichtigt werden.

2. Verkleinerung der Kooperationsfläche und damit Planungssicherheit für die derzeit
noch bebaute gewerbliche Fläche des aufgegebenen Kraftwerkstandortes.

3. Bereits mit der Verabschiedung des Teilplans Ausschluss der Ansiedlung von stark
emittierenden Gewerbebetrieben sowie von reinen Logistikbetrieben.

4. Im Rahmen der vom RVR selbst beschriebenen Kriterien zur größenabhängigen
Zulässigkeit von Gewerbeansiedlungen gehen wir davon aus, dass grundsätzlich auch
die Ansiedlung kleinerer Ansiedlungen unter 5 ha zulässig ist, wenn diese dem
inhaltlich-thematisch übergeordneten Leitgedanken der gewerblichen Ausrichtung
entsprechen (z.B. Forschungseinrichtungen zu einem übergeordneten
Themencluster).