Finanzielle Entlastungen nach Corona-Maßnahmen

25.03.2020

Die CDU-Fraktion hat beantragt, die Eltern, die von den Maßnahmen gegen das Corona-Virus betroffen sind und ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken können, im April von den Beiträgen für diese städtische Leistung zu befreien. Ebenso soll mit den Beiträgen für die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Kindertagesstätten verfahren werden.
Nutzungsgebühren für die städtischen Sportanlagen, für Schulen und weitere städtische Liegenschaften sind im April nicht zu erheben, wenn sie durch die von Bund und Land angeordneten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden können.
Die Stadt soll ihren Pächtern im April die Pacht erlassen, wenn diese nachweisen, dass sie von Bund und Land trotz eingereichter Anträge keine finanzielle Unterstützung bekommen.
Dieser Antrag bezieht sich zunächst nur auf den Monat April und nicht auf den eigentlichen vorläufigen Maßnahmezeitraum 16. März bis 19. April 2020, um der Verwaltung aufwendige Arbeit zu ersparen.