Junge Union Voerde - Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Stadtverbandes der Jungen Union Voerde

A) Name und Sitz

§1

(1) Die Junge Union Stadtverband Voerde ist als eine Untergliederung der Jungen Union Kreisverband Wesel eine selbständige Vereinigung junger Menschen in der CDU des Stadtverbandes Voerde.

(2) Die Junge Union Stadtverband Voerde orientiert sich an den Grundwerten der CDU und den Belangen der jungen Generation. Sie möchte an der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft mitwirken. Die Junge Union strebt die Verwirklichung dieser Ziele durch aktive Beteiligung in der CDU und der Öffentlichkeit an.

§2

Die Vereinigung führt den Namen Jungen Union Stadtverband Voerde.

§3

Sitz des Stadtverbandes ist der jeweilige Wohnsitz des/der Vorsitzenden.

B) Gliederung

§4

(1) Die Mitglieder der Jungen Union in der Stadt Voerde bilden den Stadtverband.

(2) Im Einvernehmen mit dem JU Stadt- und Kreisvorstand sind Untergliederungen möglich.

C) Organe

§5

Organe des Stadtverbandes sind

* Die Mitgliederversammlung
* Der Stadtverbandsvorstand

§6

(1) Die Mitgliederversammlung ist als höchstes Organ die beschließende Vertretung der Jungen Union in der Stadt Voerde. Sie ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Geschäftsordnung anderen Organen übertragen wird.

(2) Die Mitgliederversammlung sollte mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Die Einladung muss schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen erfolgen. Sie ist außerdem einzuberufen, wenn dieses schriftlich ¼ der stimmberechtigten Mitglieder verlangen.

§7

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

a) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Stadtverbandes

b) Beschlussfassung über die Arbeit des Stadtverbandes

c) Wahl des Stadtverbandsvorstandes

d) Beschlussfassung über Anträge

e) Empfehlung für Kandidaten für übergeordnete Ämter

f) Ggf. Beschlussfassung über Finanz- und Beitragsordnung

§8

(1) Der Stadtverbandsvorstand besteht aus:

a) dem/der Vorsitzenden

b) bis zu 2 stellv. Vorsitzende(n)

c) dem/der Schriftführer(in)

d) dem/der Finanzreferent(in)

e) dem/der Presse- und Internetreferent(in)

f) bis zu 6 Beisitzern

(2) Weiterhin gehören dem Stadtverbandsvorstand ohne Stimmrecht an:

a) Kreisvorstandsmitglieder der Jungen Union Kreisverband Wesel, sofern sie Mitglied des Stadtverbandes der Jungen Union Voerde sind.

b) Ratsmitglieder und sachkundige Bürger, sofern sie Mitglied des Stadtverbandes der Jungen Union Voerde sind.

c) weitere Mitglieder auf Beschluss des Jungen Union Stadtverbandsvorstandes

§9

Aufgaben des Stadtverbandsvorstandes sind unter anderem:

a) Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung

b) Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

c) Erledigung der politischen und organisatorischen Arbeiten des Stadtverbandes

d) Unterstützung des CDU Stadtverbandes Voerde

§10

Der Stadtverbandsvorstand kann zu seiner Unterstützung Arbeitskreise einrichten. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und dem Stadtverbandsvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.

§11

Der/Die Stadtverbandsvorsitzende vertritt den Stadtverband.

§12

In allen Angelegenheiten, die durch vorstehende Geschäftsordnung nicht geregelt werden, gelten die Bestimmungen der Satzung der Jungen Union Kreisverband Wesel, sowie die der Junge Union Nordrhein-Westfalen.

§13

Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung auf der Mitgliederversammlung in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft.

Beschlossen am 21.03.2010 auf der Mitgliederversammlung der Jungen Union Stadtverband Voerde.